Allgemeines

Die Hauberggenossenschaft ist eine spezielle Form einer Genossenschaft, bei der die Genossenschaftsmitglieder gemeinsam die forstwirtschaftliche Nutzung eines bewaldeten Gebietes übernehmen. Die Hauberge sind ungeteiltes und unteilbares (ideelles) Gesamteigentum der Genossenschaft, die Anteile an der Genossenschaft, sogenannte Haubergsmorgen (1 Morgen entspricht 144 Ruten ) können vererbt und verkauft werden. Sie sind nicht pfändbar. Die Hauberggenossenschaft wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts angesehen und kann unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen oder verklagt werden.

Die Hauberggenossenschaft unterliegt dem Haubergsrecht und einer von der Aufsichtsbehörde genehmigten Haubergsordnung.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört u.a die Organisation der Nutzung (Brennholz). Diese erfolgt jährlich. Dazu werden vom Revierförster die zu pflegende Flächen bestimmt und die zu entnehmenden Bäume markiert. Die Genossenschaft hat  entschieden, dass die Bäume von einem Unternehmer gefällt werden. Anschließend werden sie markiert und zu Losen gebündelt. Die Größe der Lose richtet sich nach der Anzahl der Anteile die der jeweilige Holzwerber besitzt ( kleiner als 5 Morgen; 5-10 Morgen, mehr als 10 Morgen). Danach treffen sich die Haubergsgenossen, die sich auf der Jahreshauptversammlung in die Brennholzliste eingetragen hatten. Der Vorstand verlost nun das eingeschlagene Holz unter den Anwesenden.

Das unternehmerisch genutzte Holz wird stets von Lohnunternehmen eingeschlagen, gerückt und gepoldert. Auf Basis des im Forsteinrichtungswerk festgelegten Hiebsatzes werden in der Regel Nadelhölzer entnommen und vermarktet. Die Vermarktung übernimmt die HWS (Holzvermaktungsgesellschaft Westerwald / Sieg), die mehrheitlich im Eigentum des Waldbauvereins Altenkirchen steht.

Es bleibt festzustellen, dass die Holzwirtschaft in heutiger Zeit kaum mehr als kostendeckend ist. Unternehmerlöhne, Steuern, Wegebau, Neuanpflanzungen etc. zehren die Einnahmen weitestgehend auf.